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Gemeinde Waidhofen an der Thaya Land

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Gemeinderatssitzung am 13.12.2007

Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 13.12.2007 im Amtshaus Waidhofen/Th.-Land.

Tagesordnung

1. Protokoll der letzten Sitzung vom 23.10.2007
2. Voranschlag 2008
3. Gebühren und Abgaben für 2008
4. Subventionen und Zuwendungen für 2008
5. Überplanmäßige Ausgaben 2007
6. Erhöhung Einheitssatz zur Berechnung des Aufschließungsbeitrages
7. Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien
8. Straßengrundabtretungsverträge Götzweis und Wohlfahrts
9. Erlassung eines Bebauungsplanes für die Siedlungsgebiete
Götzweis und Wohlfahrts
10. Beschluss über Kostenanteil der Gemeinde an der Ortsdurchfahrt
Buchbach - (Jaudling - Sarning)
11. Kindergarten:
a) Einschreibung für Febr. und Sept. 2008
b) Änderung der Aufnahmetermine
12. Teilnahme am Projekt "Alltagsradverkehr" der Kleinregion
Zukunftsraum Thayaland und Beitritt zur ARGE Radwege
13. Beauftragung einer Rechtsvertretung in einer Bausache
14. Bildung einer Abfertigungs- bzw. Pensionsrücklage
15. Mitteilungen
a) Förderung Solaranlagen und Biomasseheizanlagen
b) 90. Geburtstag Ehrenbürger Prof. Emil Jaksch
c) Räumung des Radlbaches
16. Aufnahme einer Englisch-Trainerin (nicht öffentlich)

Bgm. Ramharter verschiebt Pkt. 13 nach Punkt 16 und der Punkt soll nicht öffentlich sein.

 

Pkt. 1.: Protokoll der letzten Sitzung vom 23.10.2007

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 23.10.2007 wird einstimmig genehmigt.

 

Pkt. 2.: Voranschlag 2008

Der Entwurf des Voranschlages 2008 sowie der mittelfristige Finanzplan werden ausführlich diskutiert.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2008-2012 sowie den Voranschlag 2008 mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt in Höhe von € 1.794.300 und im außerordentlichen Haushalt in Höhe von € 840.300,-, Darlehensaufnahmen in Höhe von € 85.000 sowie dem Dienstpostenplan zu beschließen.

Es wurden keine Erinnerungen abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 3.: Gebühren und Abgaben für 2008

Auf Antrag des Gemeindevorstandes werden einstimmig folgende Gebühren und Abgaben für 2008 beschlossen:

a) Gemeindesteuern:

Grundsteuer A (Land- u. Forstwirtschaft) und  
Grundsteuer B (Sonst. Grundstücke)  500 % des Messbetrages
Kommunalabgabe lt. Bundesgesetz
Hundeabgabe: Nutzhunde  € 7,-
 Luxushunde: € 14,-
 € 0,50 für Hundemarke
Verordnung
Hundeabgabe


Gebrauchsabgabe lt. Verordnung v. 12.12.2005
Lustbarkeitsabgabe lt. Verordnung v. 14.12.1992
Aufschließungsbeitrag - Einheitssatz:  € 380,- lt. VO. v. 13.12.2007
Fremdenverkehrs-Ortstaxe  € 0,145  lt. VO v. 20.9.1996


b) Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen:

Friedhofsgebühren: lt. Verordnung v. 13.12.2006

Wassergebühren: lt. Verordnung v. 23.10.2007:
 € 1,65 je m³ + 10 % Ust.
 € 13,- Bereitstellungsgebühr je m³
 Anschlussgebühr: € 5,45 je m² Einheitssatz

Kanalgebühren: lt. Verordnung v. 13.12.2001:
 Anschlussgebühr SW - € 9,95 je m²
 Anschlussgebühr RW - € 2,20 je m²
 Benützungsgebühr - € 2,10 je m²


c) Sonstige Abgaben:

Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren lt. Landesgesetz 3800/1 u. 3860/2
Vieh- und Fleischbeschaugebühren lt. BAO, BGBl. 24/1983

d) Privatrechtliche Entgelte:

Bastelbeitrag Kindergarten €  50,- pro Halbjahr
Fahrtkostenbeitrag Kindergarten €  85,- pro Halbjahr
Teegeld Kindergarten €    6,- pro Halbjahr

Pkt. 4.: Entschädigungen und Zuwendungen für 2008

Vom Gemeindevorstand werden folgende Entschädigungen und Subventionen für 2008 beantragt:

Fahrtkostenersätze: lt. Bundesgesetz, dzt. € 0,376
Taggeld Funktionäre: lt. Landesgesetz, dzt. € 29,36 für 1 Tag
                                    € 14,68 für 1/2 Tag 
       Bedienstete: € 7,- pro Tag

Friedhofsverwalterentschädigung: € 100,- jährl.
Fahrtkostenentschädigung für Bürgermeister
für im Gemeindebereich gefahrene
Dienstfahrten: € 400,-- jährl.

Mesnerentschädigung: € 300,-- jährlich
    + pro Begräbnis 2 Arb.-Stunden
Läutergeld:

Hr. Hirsch Johann, Edelprinz € 100,--  von Gemeinde
 + € 10,-- pro Hausbesitzer
Vorbeterentschädigung:

Buchbach:    Kainz Adolf €   75,--
Brunn: Weichselbraun Johann €   60,--
Wiederfeld: Annerl Anna €   60,--
Edelprinz: Hengst Alois €   60,--
Kainraths: Exl Erich €   60,--
Vestenpoppen: Hr. Altrichter Adolf €   60,--
Nonndorf: Diesner Herbert €   60,--

 
Entschädigung bei Feuerbeschauen,
Fw.-Kommandant und Ortsvorsteher: den jeweiligen Stundenlohn für Aushilfsarbeiten
     
Kriegerdenkmalpflege     Buchbach:            € 75,-- u. Jause für Musik bei Heldenehrung
        Vestenpoppen:           1 Kranz und Musik bei Heldenehrung

Blumenpflege:                                je 1 Bonbonniere und Dankschreiben

Arbeitslöhne für Aushilfsarbeiten:

Hilfsarbeiten € 10,-- je Std.
Mitglieder Wahlbehörden € 10,-- je Wahl
Stundenlohn Totengräber e 20,-- je Std.
Motorsäge oder Rasenmäher €  3,-- je Std.
Traktor mit Kipper, Frontlader,  € 30,--  inkl. Mann
mit Räum- oder Streugerät (Winter) € 33,--
Seilwinde f. Holzbergung € 13,--
Forstarbeit nach Festmeter: € 16,-- pro Raummeter
 € 4,- bis 8,- je nach Entfernung für schleppen bzw. ausführen.

Sparbuchaktion für Neugeborene: € 100,--                                              
Blumenschmuckaktion:   begrenzt mit 40 € ,-- pro Haus
Bauplätze in Brunn:   € 16,-- je m² inkl. Aufschließungsbeitrag
Bauplätze in Götzweis, Vestenp. und 
Wohlfahrts     € 16,-- je m² exkl. Aufschließungsbeitrag
     
Richtpreis für Brennholz:  € 20,-- bis € 30,-- je nach Qualität und
     Bringungsmöglichkeit
Subventionen:

Besamungsbeitrag für Kühe:  € 9,-- für jede Besamung, lt. LGBl. 6300
     (Bei Herde 1 Besamung pro Kuh und Jahr)

Feuerwehren: € 850,-- Jahressubvention abz. Strom- u. Gasverbrauch
              über € 365,-
€ 1.700,- für RLF Nonndorf
€ 10,-- pro Teilnehmer an Landesbewerben
€   8,-- pro Teilnehmer an Bezirksbewerben
€    5,--pro Teilnehmer an Leistungsprüfungen
50 % Ersatz zum Sozialen Hilfsfonds
 € 45,-- für Pokal je Fw. bei Veranstaltungen (pro Gruppe)
 €   1,50 für Unfallversicherung pro Mann

Trachtenkapelle Buchbach:  € 850,-- Jahresbeitrag
Landjugend:     € 110,-- jährlich auf Ansuchen
Caritas St. Pölten:   € 40,-- jährl.
Zivilschutzverband:   € 50,-- jährl.

Heimkrankenhilfe:   € 1,50 pro Einsatzstunde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 5.: Überplanmäßige Ausgaben 2007

Folgende Konten weisen gegenüber dem Voranschlag 2007 Überziehungen auf und der Gemeindevorstand stellt den Antrag, diese nachträglich zu genehmigen:

1/320-751 Förderung Musikschüler:  VA: 9.000,-   RA: 12.613,34,     Mehrausg. € 3.613,34

Begründung: Mehr Musikschüler und gleichzeitig höhere Umlage.

5/851-0042 Abwasserbeseitigungsanlage Buchbach
 Griesbach, Sarning:  VA: 20.000,   RA: 33.432,61,   Mehrausg. € 13.423,61

Begründung: Schlussrechnung, Haftrücklass und Serv.Entschädigungen erst 2007 ausbezahlt.

Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von € 57.173,- bei den Finanzzuweisungen des Bundes: VA: € 85.000, RA: € 142.173,-,  Mehreinnahmen: 57.173,-

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 6.: Erhöhung Einheitssatz zur Berechnung des Aufschließungsbeitrages

Anlässlich der Voranschlagsberatung durch das Amt der NÖ. Landesregierung wurden wir darauf hingewiesen, dass der Einheitssatz in Höhe von € 350,- zur Berechnung des Aufschließungsbeitrages zu niedrig ist. Es wurde vorgeschlagen den Einheitssatz auf mind. € 380,- anzuheben.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, folgende Verordnung zur Erhöhung eines Einheitssatzes von € 350,- auf € 380,- zu beschließen.
Verordnung

Der Einheitssatz gem. § 38 der Bauordnung für Niederösterreich LGBl. 8200 wird für das gesamte Gemeindegebiet mit € 380,- festgelegt.

Alle bisher erlassenen Verordnungen betreffend die Einhebung von Aufschließungsbeiträgen treten mit Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 7.: Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien

Die Richtlinien über die Wohnbauförderung in Verbindung mit dem Aufschließungsbeitrag sah eine Förderung in Höhe von 1/3 des Aufschließungsbeitrages unter Einhaltung verschiedener Auflagen vor. Da diese Förderung größere Bauplätze begünstigt, soll der § 6 der Richtlinien über die Gewährung der Wohnbauförderung abgeändert und ev. pauschaliert werden.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, die Wohnbauförderung in Form einer Pauschalzahlung (Teilnachlass des Aufschl.Beitrages) in Höhe von 4.500,- zu gewähren und den § 6 der Richtlinien wie folgt zu ändern:

§ 6 Die Subvention beträgt € 4.500,-. Der Förderungswerber muss seinen ordentlichen Wohnsitz im Gemeindegebiet begründen. Bei einem Wohnungswechsel vor Ablauf von 10 Jahren ist der Förderungsbetrag  zurückzuerstatten.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 8.: Straßengrundabtretungsverträge Götzweis und Wohlfahrts

Die Verträge für die grundbücherliche Durchführung der Teilungspläne der neuen Siedlungsgebiete in Götzweis und Wohlfahrts wurden von Notar Dr. Reilinger erstellt. Darin sind die notwendigen Straßengrundabtretungen und die Ausgleichszahlungen in Götzweis geregelt.

In Götzweis erhält die Gemeinde 5 Bauplätze, Fam. Drucker  5 Bauplätze und Fam. Scheidl  3 Bauplätze. Folgende Ausgleichszahlungen sind notwendig:

An Drucker Rudolf und Hilda, Götzweis 12: € 5.008,-
An Ing. Scheidl Bernhard, Götzweis 13: € 81,-
An Fam. Scheidl Friedrich und Wilma, Götzweis 13:  € 1.904,-

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, obige Ausgleichszahlungen zu beschließen, die Straßengrundabtretungen ins öffentliche Gut zu übernehmen und mit folgender Verordnung als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen:

Verordnung

Gemäß § 6, Abs. 1 und 2 des NÖ. Straßengesetzes, LGBl. 8500 in der gültigen Fassung wird verfügt:

Die in beiliegender Vermessungsurkunde des Ziviltechnikerbüros Dr. Döller, Waidhofen a.d. Th., GZ 1517/06, KG Götzweis angeführten Trennstücke 1, 2, 3, 10, 11, 25, 26, 34, 35, 36 und 40 sowie die Parz. 412/2 und die Restfläche der Parz. 475 im Gesamtausmaß von insgesamt 2.554 m² werden ins öffentliche Gut der Gemeinde übernommen und als Verkehrsfläche gewidmet.

Die in beiliegender Vermessungsurkunde des Ziviltechnikerbüros Dr. Döller, Waidhofen a.d. Th., GZ 1516/06, KG Wohlfahrts angeführten Trennstücke 8, 10, 11, 20, 26, 37 u. 42 sowie die Restfläche der Parz. 194/1  im Gesamtausmaß von insgesamt  2.338 m² werden ins öffentliche Gut der Gemeinde übernommen und als Verkehrsfläche gewidmet. Die Teilflächen 18, 27, 38, 43 u. 44 im Ausmaß von 152 m² werden ebenfalls als Verkehrsfläche gewidmet aber der Parz. 346/1, Landesstraße zugeschrieben.

Der Gemeinderat beschließt in Abwesenheit von Vizebgm. Drucker wegen Befangenheit,
einstimmig, dem Antrag stattzugeben.

 

Pkt. 9.: Erlassung eines Bebauungsplanes für die Siedlungsgebiete Götzweis und Wohlfahrts

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2007 wurden von unserem Raumplaner DI Gottfried Seyr Bebauungspläne für die neuen Siedlungsgebiete in Götzweis und Wohlfahrts erstellt. Dazu ein Verordnungstext. Im Zuge der Auflage wurde der Entwurf dahingehend abgeändert, dass die vordere Anbauverpflichtung aufgehoben wurde und im wesentlichen nur eine vordere und eine hintere Baufluchtlinie festgelegt wurden. Ebenso eine Mindest- und Maximalhöhe der Gebäude.

Diese ist derzeit mit 6 bzw. 7 m (bei Pultdächern) festgelegt. Im Gemeindevorstand wurde darüber bereits diskutiert und diese eventuell als zu niedrig angenommen. In einem Gespräch mit unserem Bausachverständigen Baumstr. Talkner empfiehlt dieser 7 bzw. 8 m.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, folgende Verordnung zu erlassen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

VERORDNUNG

§ 1
Gegenstand der Verordnung

Erlassung des Bebauungsplanes „WOHLFAHRTS“ und "GÖTZWEIS" auf Grund der §§ 68 bis 72 der NÖ. Bauordnung, LGBl. 8200 i.d.g.F.

§ 2
Plandarstellung

Die Plandarstellung umfasst die grafische Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und der Aufschließung der Grundstücke innerhalb des Planungsgebietes. Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen. 
 
§ 3
Bebauungsvorschriften

1. Zulässigkeit von transportablen Anlagen

(1) Die Aufstellung oder Anordnung von transportablen Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (Wohnwagen, Mobilheime, Kraftfahrzeugaufbauten, Container), ist nicht zulässig.

2. Anordnung der Kleingaragen und der Carports

(1) Zwischen Straßenfluchtlinie und einer privaten Abstellanlage muss ein Abstand von 5 m eingehalten werden, wobei an der Einfahrt die Einfriedung unzulässig ist. Bauliche Anlagen sind im vorderen Bauwich unzulässig.

§ 4
Verfasser


Die Verordnung inklusive Plandarstellung und Bebauungsvorschriften wurde von Dipl.-Ing. Gottfried SEYR, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, 1190 Wien, am 30.11.2007 unter GZ: 29-S 07/2 verfasst.

§ 5
Einsichtnahme


Die Bebauungsvorschriften liegen gemeinsam mit der jeweils zugehörigen Plandarstellung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 6
Kundmachung

Die Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Pkt. 10.: Beschluss über Kostenanteil der Gemeinde an der Ortsdurchfahrt Buchbach (Jaudling - Sarning)

Im kommenden Jahr ist durch die Straßenbauabteilung Waidhofen/Th. geplant, die südliche Ortsdurchfahrt von Buchbach (die Landesstraße Jaudling-Sarning) neu zu machen. Dabei werden Teile des Regenwasserkanales zu erneuern sein, Bordsteine zur Regenwasserableitung sind zu versetzen sowie Nebenflächen herzustellen.

Dafür wurden von der Straßenmeisterei Waidhofen/Th. die Materialkosten sowie die Kosten für Fremdfirmen, Treibstoffkostenersätze und Reisekosten für die Gemeinde mit € 82.000,- veranschlagt.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, die Kosten zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.
 
Pkt. 11.: Kindergarten
a) Einschreibung für Febr. und Sept. 2008

Am 26. Nov. 2007 war die Einschreibung im Kindergarten für Febr. bzw. Sept. 2008. Es haben sich für Febr.  3 und für Sept. 8  neue Kinder angemeldet. 13 Kinder werden ab Sept. 2008 in die Schule wechseln. Daher werden 34 Kinder ab Sept. 2008 unseren Kindergarten besuchen. 1 Kind besucht die Behindertengruppe im Stadtkindergarten.

Die Tochter von Siegmund Kathrin - Amelie möchte auch ab Herbst 2008 den Kindergarten besuchen. Braucht aber ebenfalls eine Behindertengruppe. Wir haben bereits mit der Stadtgemeinde Waidhofen/Th. Kontakt aufgenommen und eventuell wäre Platz in der Behindertengruppe wenn eine zusätzliche Stützkraft aufgenommen wird. Die Kosten werden voraussichtlich ca. 2.500 bis 3.000 Euro betragen.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, die Kosten dafür zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


b) Änderung der Aufnahmetermine

Da der Wunsch von Eltern da ist, nicht nur 2 x im Jahr im Kindergarten anmelden zu können, wurde mit der Kindergartenleiterin Frau Holzmüller vereinbart, dass wenn es in einzelnen Fällen notwendig ist, auch mit Monatsanfang im Kindergarten angefangen werden kann.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, dieser Regelung zuzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 12.: Teilnahme am Projekt "Alltagsradverkehr" der Kleinregion Zukunftsraum Thayaland und Beitritt zur ARGE Radwege

In der Kleinregion ist das Projekt "Alltagsradverkehr" geplant.  Dabei soll der Radverkehr gefördert werden.  Die Kosten für unsere Gemeinde betragen einmalig € 440,--. Im Rahmen der ARGE Radwege werden im Zuge der Radwegeoptimierung des Landes NÖ. bestehende Wege verbessert und es gibt dafür 2/3 Zuschuss des Landes NÖ.

Konkret kann bei unser der Verbindungsweg zwischen Jasnitz-Weg und Wohlfahrts-Weg in der KG Götzweis gefördert werden.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, beim Projekt Radverkehr teilzunehmen,der ARGE Radwege beizutreten und folgende Verpflichtungserklärung zu beschließen:

1. Die Gemeinde Waidhofen-Land stimmt dem Bauvorhaben „Bahnbegleitweg Götzweis“ entsprechend des Projektes der Abt. Güterwege zu.


2. Der ARGE "Kamp-Thaya-March Radroute" beizutreten. Die ARGE ist Projektsträger und wird durch den ARGE Sprecher vertreten.

3. Die Gemeinde Waidhofen-Land anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahmen mit geschätzten Gesamtbaukosten in der Höhe von € 27.000,- in unserem Gemeindegebiet .
Die Gemeinde verpflichtet sich zur Erfüllung der Aufgaben der Mitglieder entsprechend des Punkt II im ARGE Vertrag.
      
Finanzierungsplan: 
Gesamtbaukosten/Verbleibender Gemeindeanteil
Umsetzungsjahr 2007/2008    
Baukosten in der Höhe von €   27.000,-  (1/3 sind € 9.000,--)

4. Die Gemeinde verpflichtet sich, die hergestellte Anlage nach deren Fertigstellung in die laufende Erhaltung zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.

Pkt. 13.: Beauftragung einer Rechtsvertretung in einer Bausache (nicht öffentlich)


Siehe Protokollbuch für nicht öffentliche Gemeinderatssitzungen

Pkt. 14.:  Bildung einer Abfertigungs- bzw. Pensionsrücklage

Am Dienstag, den 4.12.2007 war eine Information von der Raiffeisenbank Waidhofen/Th. bzw. Raiffeisen-Versicherung bezüglich Bildung einer Abfertigungs- bzw. Pensionsrücklage. Das hätte den Vorteil, dass nicht der gesamte Betrag auf einmal anfällt, sondern jährlich angespart wird. Anstatt ca. € 96.000 Abfertigung die voraussichtlich in den Jahren 2023 und 2025 fällig wäre, käme eine jährliche Jahresprämie von € 3.968,93 zum Tragen. Für die fällige einmalige Pensionszahlung für Bgm. Ramharter, die ca. zur Hälfte bereits vom laufenden Bgm.-Bezug einbehalten wurde und ca. € 58.000 ausmachen wird, wird ein normales Rücklagensparbuch angeraten.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, bei der Raiffeisenbank Waidhofen/Th. eine solche Auslagerungsversicherung lt. Angebot vom 4.12.2007 abzuschließen bzw. ein Pensionsrücklagenkonto anzulegen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag stattzugeben.


Pkt. 15.: Mitteilungen
a) Förderung Solaranlagen und Biomasseheizanlagen

Seit der letzten Sitzung wurde für die Fam. Pregesbauer Erwin aus Kainraths eine Solaranlage mit € 273,50  gefördert.


b) 90. Geburtstag Ehrenbürger Prof. Emil Jaksch

Ehrenbürger Prof. Emil Jaksch feiert am 24. Febr. 2008 seinen 90. Geburtstag. Aus diesem Anlass soll ein entsprechendes Geschenk besorgt werden. Bgm. Ramharter hat schon mit seiner Gattin gesprochen und es würde sich ein Flachbildschirm-Fernseher im Wert von € 1.099,- anbieten.
c) Räumung des Radlbaches

Auf Antrag einiger Anrainer des Radlbaches soll dieser beginnend bei der Fa. Altschach bis zum Verbindungsweg Brunn-Kainraths geräumt werden. Beim Wasserverband Oberes Thayatal wurde dieser Bach gemeldet und sollte jetzt im Herbst geräumt werden. Da der Oberlauf nicht vermessen ist, wurden Unterschriften von den Anrainern eingeholt. Hr. Scheidl Johann aus Brunn hat diese Unterschrift einige Tage später zurückgezogen, weil der Bach nicht auf die Grundgrenze zurückverlegt wird.

Da dies laut Aussage der Abt. WA3 des Amtes der NÖ. Landesregierung bzw. dem BH-Stv. der BH Waidhofen/Th. Mag. Griessler nicht ohne Projekt bzw. wasserrechtliche Bewilligung gemacht werden darf, wird der Bach nur bis zur Grundgrenze des Hr. Scheidl geräumt.

Seitens der Gemeinde wurde bei der Vermessungsabteilung des Landes ein Antrag auf Vermessung des Baches gestellt. Dieser hat aber nicht viel Chancen auf Erfolg, da es keine regulierte bewilligte Strecke ist und es keine Verpflichtungserklärung zur Erhaltung des Baches gibt.

Pkt. 16.: Aufnahme einer Englisch-Trainerin im Kindergarten (nicht öffentlich)

Siehe Protokollbuch für nicht öffentliche Gemeinderatssitzungen.

………………………..

Zum Abschluss der Sitzung bedankt sich Bgm. Ramharter bei den Gemeinderäten für die großteils einstimmigen Beschlüsse. Es ist doch ein Zeichen der Einigkeit bei den einstimmigen Beschlüssen. Ebenfalls ein Danke an die Bediensteten für die Arbeit und die freundliche zuvorkommende

Für die bevorstehenden Feiertage und den Jahreswechsel alles Gute.

Vizebgm. Drucker bedankt sich bei Bgm. Ramharter für seine Arbeit und wünscht ebenfalls alles Gute.


Der Bürgermeister

 

 

Created by Scharf
Last modified 2008-04-08 07:30 AM
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