Gemeinde Waidhofen an der Thaya - Land
- Gemeindezeitung- Fotogalerie- Veranstaltungen- Ärztedienst- Müllabfuhrplan
| A| A
Sie sind hier >> Gesundheit > Elternberatung
Gesundheit > Elternberatung
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
PV-Anlage Kindergarten-Amtshaus